Information zum Bildungsticket
2021 wurde im Freistaat Sachsen das Bildungsticket eingeführt. Dieses Ticket kann für jede Schülerin und jeden Schüler frei zugänglich im Abonnement erworben werden und ist auf allen Linien im Verkehrsverbund Mittelsachsen gültig.
Der Preis für das vom Freistaat Sachsen bezuschusste Bildungsticket liegt seit Einführung unverändert bei 15 Euro. Für Grundschüler wurde im Landkreis Mittelsachsen eine Übergangslösung für den erhobenen Eigenanteil für die bis Juli 2022 gültige Schülerverbundkarte angestrebt und das Bildungsticket für eine Übergangsfrist auf einen monatlichen Elternanteil von 5 Euro begrenzt. Diese Übergangsfrist läuft auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom Dezember zum 1. August 2026 aus. Dies bedeutet, dass ab 01. August 2026 der monatliche Preis von 15 Euro die Eltern bezahlen müssen, aber die Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nutzen können.
Es besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (ehem. Bürgergeld)
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- deren Eltern den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld beziehen,
grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Voraussetzung ist, dass sie die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und auf die Schülerbeförderung angewiesen sind. Mit dieser Leistung wird der Eigenanteil des Bildungstickets den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen erstattet.
Weitere Informationen zum Bildungsticket (Antrag, Erläuterungen) erhalten Sie auch auf der Homepage des VMS und der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH.