Information des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Das SMK eröffnet für den kommenden Anmeldezeitrum zum Schuljahr 2027/28 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 01. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule in ihrem Schulbezirk anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft.
- Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
- die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
- es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
- es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
- für das Kind wurde keine Rückstellung für das Schuljahr 2026/27 veranlasst
Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden:
digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bis-
herige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern weiterhin mög-
lich.
| Grundschule Oederan • Frankenberger Str. 19 • 09569 Oederan
Tel. 037292/60229 E-Mail: gs.oed.oederan@t-online.de
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| Grundschule Oederan |
Wichtige Information
Die Grundschule Oederan informiert:
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28 findet an folgenden Tagen in der Grundschule Oederan, Sekretariat (Zimmer 208), Frankenberger Str. 19 statt.
Montag, 31.08.2026 09.30 – 13.00 Uhr
Dienstag, 01.09.2026 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch, 02.09.2026 09.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag, 03.09.2026 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 04.09.2026 09.30 – 13.00 Uhr
Anzumelden sind Kinder aus dem Ort
Oederan mit den Ortsteilen Börnichen, Breitenau/Lößnitztal, Gahlenz, Görbersdorf, Kirchbach, Schönerstadt, Frankenstein, Memmendorf, Hartha und Wingendorf,
die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres (30.06.2027) das 6. Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30.09.2027 vollenden, können ebenfalls angemeldet werden, wenn eine vorzeitige Einschulung gewünscht wird.
Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch sowie den Nachweis des Sorgerechts bei Alleinerziehenden (nicht älter als 3 Monate) oder nicht verheirateten Eltern.
Da wir als Schule die Masernschutzimpfung überprüfen müssen, bringen Sie bitte unbedingt den Impfausweis oder einen anderen vergleichbaren Nachweis des zukünftigen Schulanfängers mit.
Neben der persönlichen Anmeldung in der Schule wird dieses Jahr eine digitale Grundschulanmeldung sachsenweit eingeführt. Lesen Sie dazu bitte die näheren Bedingungen auf der Homepage der Grundschule Oederan.
Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 zurückgestellt wurden, müssen erneut zur Schulanmeldung erscheinen.
Wir weisen darauf hin, auch wenn Sie ihr Kind an einer freien oder anderen Grundschule anmelden wollen, müssen Sie es trotzdem in der öffentlichen Grundschule des Schulbezirkes (mit dem Hinweis auf Anmeldung an eine andere Schule), wo das Kind wohnt, anmelden.
Anmerkung
Das Anmeldeformular wird kurz vorher auf der Homepage der Grundschule Oederan zum Download bereitstehen. Sie können dieses vorausgefüllt mitbringen.
gez. C. Epperlein
Schulleiterin
Anzeiger Schulanmeldung GS mit Logo
Information zum Bildungsticket
2021 wurde im Freistaat Sachsen das Bildungsticket eingeführt. Dieses Ticket kann für jede Schülerin und jeden Schüler frei zugänglich im Abonnement erworben werden und ist auf allen Linien im Verkehrsverbund Mittelsachsen gültig.
Der Preis für das vom Freistaat Sachsen bezuschusste Bildungsticket liegt seit Einführung unverändert bei 15 Euro. Für Grundschüler wurde im Landkreis Mittelsachsen eine Übergangslösung für den erhobenen Eigenanteil für die bis Juli 2022 gültige Schülerverbundkarte angestrebt und das Bildungsticket für eine Übergangsfrist auf einen monatlichen Elternanteil von 5 Euro begrenzt. Diese Übergangsfrist läuft auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom Dezember zum 1. August 2026 aus. Dies bedeutet, dass ab 01. August 2026 der monatliche Preis von 15 Euro die Eltern bezahlen müssen, aber die Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nutzen können.
Es besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (ehem. Bürgergeld)
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder
- deren Eltern den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld beziehen,
grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Voraussetzung ist, dass sie die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und auf die Schülerbeförderung angewiesen sind. Mit dieser Leistung wird der Eigenanteil des Bildungstickets den Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen erstattet.
Weitere Informationen zum Bildungsticket (Antrag, Erläuterungen) erhalten Sie auch auf der Homepage des VMS und der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH.